Innenstadt-Liegenschaften: Die Rolle der Denkmalpflege
11.04.2022
Die strategische Bewirtschaftung von Innenstadt-Liegenschaften fordert im Umfeld von Digitalisierung und veränderten Kundenbedürfnissen eine anpassungsfähige Nutzung. Wie verträgt sich aber dieser Wunsch nach Flexibilität mit den Anforderungen an ein UNESCO Weltkulturerbe?
Die Altstadt von Bern wurde 1983 als Weltkulturerbe auf die Liste der UNESCO aufgenommen. Als Folge davon erhielt die Denkmalpflege einen neu definierten Stellenwert und auch mehr Einfluss.
Die Von Graffenried Liegenschaften ist als Bewirtschafterin und Architektin von Altstadt-Liegenschaften täglich dem Spannungsfeld zwischen Gegenwart und Vergangenheit ausgesetzt: Sei es bei der Zusammenlegung oder Vermietung von Gewerbeflächen oder aber bei der Sanierung von Wohnungen. Heute wird in diesem Perimeter kein Projekt ohne die städtische Denkmalpflege umgesetzt.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Altstadt-Liegenschaften müssen sich bewusst sein, dass ihre Liegenschaft baurechtlich stark reguliert ist. Dies hat zur Folge, dass die Denkmalpflege beispielsweise über Materialisierung bestimmen oder Grundrissveränderungen ablehnen kann. In diesem Zusammenhang ist es leider auch möglich, dass bereits abgeschlossene Mietverträge wieder aufgelöst werden müssen, weil die angestrebte Nutzung nicht umsetzbar ist.
Um den gewünschten Nutzungsänderungen zum Durchbruch zu verhelfen, bedarf es guter fachlicher Grundlagen und Argumente, um gemeinsam mit der Denkmalpflege tragfähige Lösungen zu finden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für die Vermietung oder Sanierung Ihrer Innenstadt-Liegenschaft von einem fachkundigen lokalen Partner beraten zu lassen.
Michael Friedli
Leiter Bewirtschaftung