Ein bewegtes Jahr: Einblick in die Bewirtschaftung von Geschäftsliegenschaften

19.05.2021

Ein bewegtes Jahr: Einblick in die Bewirtschaftung von Geschäftsliegenschaften

Die ausserordentliche Lage augrund der Covid-19-Pandemie stellte nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Fragen in den Raum. Pascal Djalti, Leiter Bewirtschaftung Geschäftshäuser, fasst das letzte Jahr zusammen.

Das Jahr 2020 wurde vorwiegend durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Vor etwas mehr als einem Jahr hat der Bundesrat beschlossen, diejenigen Betriebe zu schliessen, die zur Deckung von Bedürfnissen des alltäglichen Lebens nicht zwingend notwendig sind.

Schnell wurde klar, dass dieser Entscheid einschneidende Konsequenzen auf unser aller Privat- und Arbeitsleben haben würde – und so auch auf den Alltag der Bewirtschaftung von Geschäftsliegenschaften. Geschäfte, Fitnesscenter, Gastronomie-Gewerbe, Akteure aus der Unterhaltungs- und Freizeitbranche aber auch nicht direkt betroffene Büromietende sahen sich schlagartig mit existentiellen Fragen konfrontiert. Die ausserordentliche Lage stellte unweigerlich nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Fragen in den Raum: Ist der Mietzins für die Mietsache weiterhin geschuldet oder handelt es sich um einen Mangel am Mietobjekt? Hat der Mieter folglich Anspruch auf eine entsprechende Mietzinsreduktion?

Die Meinungen der Rechtsgelehrten gingen in diesem Punkt weit auseinander. Während die einen vom Bund ein im Gesetz verankertes Recht auf Mietzinsreduktion forderten, waren andere der Meinung, dass diese Umstände von der Privatwirtschaft geregelt werden sollten.

Knapp 180 Geschäftsmietende reichten bei uns ein Mietzinsreduktionsbegehren und eine Anfrage auf finanzielle Hilfeleistung ein. Es galt in dieser unsicheren Zeit einerseits die Eigentümer der Liegenschaften zu beraten, andererseits unsere Geschäftsmietenden zu unterstützen. Angesichts der Ungewissheit über die Dauer der ausserordentlichen Situation erklärten sich Eigentümer von betroffenen Liegenschaften bereit, aufgelaufene Mietzinse vorläufig zu stunden. Dieser Schritt ermöglichte es, mit Mietern und Eigentümern gemeinsam eine Lösung zu finden, ohne jedoch in rechtliche Konfliktsituationen zu geraten.

Am Ende der ersten Pandemie-Welle konnten mit den betroffenen Mietern Stundungs- und Mietzinsreduktionsvereinbarungen in Höhe von über CHF 1,9 Millionen abgeschlossen werden.

An dieser Stelle danken wir den Eigentümern für ihr Verständnis und ihre Grosszügigkeit und wünschen der Mieterschaft künftig bestmögliche Geschäfte.

 

Pascal Djalti
Leiter Bewirtschaftung Geschäftshäuser

 

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