Die Vermietung meines Wohneigentums – eine sinnvolle Option?

01.05.2020

Die Vermietung meines Wohneigentums – eine sinnvolle Option?

Das Leben verändert sich und damit können sich auch Wohnbedürfnisse ändern. Dies führt möglicherweise zum Entscheid, dass Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus künftig nicht mehr selber genutzt werden.

Typische Beispiele dafür sind veränderte Flächenbedürfnisse, Wechsel in eine Pflegeeinrichtung oder ein Umzug aus beruflichen Gründen. In diesen Situationen ist es in der Regel schwierig, sich von seiner lieb gewonnenen Immobilie zu trennen. Zudem stellt im aktuellen Zinsumfeld die Wiederanlage eine Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund scheint eine Vermietung des Eigenheims naheliegend.

Ob jedoch mit der Vermietung des Eigenheims eine angemessene Rendite erzielt werden kann, ist nicht ganz so eindeutig,
wie es auf den ersten Blick erscheinen mag:

Der Preis, der beim Verkauf einer bis anhin selbstgenutzten Liegenschaft erzielt werden kann, ist meistens deutlich höher als der Gegenwert der künftigen Mieterträge. Denn bei der Preisbildung von Wohneigentum spielen konsumtive Aspekte eine grosse Rolle, was die Preise positiv beeinflusst. 

Bei Anlageobjekten limitieren hingegen Renditeüberlegungen die Zahlungsbereitschaft möglicher Kaufinteressenten. Der Spielraum der realisierbaren Mieten ist meist nach oben hin begrenzt. Oftmals lässt sich der höhere Ausbaustandard von Wohneigentum nicht entsprechend auf den Mietzins umlegen. Zudem konkurriert der hochpreisige Mietwohnungsmarkt stark mit dem Wohneigentumsmarkt.

Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist der erhöhte Anspruch an Unterhalt und Erneuerung im höheren Mietsegment. Dieser ist bei Renditeüberlegungen unbedingt miteinzubeziehen – auch wenn die Kosten nicht jährlich, sondern zyklisch anfallen. Vermietungs- und Bewirtschaftungsaufwand, Unterhaltskosten sowie Altersentwertung haben einen wichtigen Einfluss auf den zu fällenden Entscheid. 

Es gibt aber auch Situationen, in welchen eine Vermietung durchaus sinnvoll sein kann; beispielsweise wenn eine Liegenschaft nur temporär nicht selber genutzt wird. Gründe hierfür können der erwartete Einzug von Kindern oder Enkeln zu einem späteren Zeitpunkt, ein längerer Auslandaufenthalt oder die Wartedauer bis zu einer Erbteilung sein. 

Beim Fällen derartiger Entscheidungen empfiehlt es sich, eine Fachperson beizuziehen. Diese zeigt Ihnen gerne Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante inklusive der zu erwartenden Kostenfolgen auf.

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